Antrag / Anfrage / Rede
Anfrage von Kreisrat Michael Finger
zum Kauf der Gewerbeflächen am Flughafen Memmingen durch den Landkreis
- Ist das Einrichten bzw. der Kauf von Gewerbeflächen eine ureigene Aufgabe eines Lkr – geht er damit nicht in Konkurrenz zu den Gemeinden, da diese auch auf Gewerbesteuern angewiesen sind?
- Wer hat und wie wurde der wirtschaftliche Wert bzw. die wirtschaftliche Verwertung der Grundstücke im Süden mit den Sheltern ermittelt?
- Stimmt es das ein Gebäudebau nur in beschränkter Höhe möglich wegen des Flugbetriebs?
- eine Umwandlung zum Baugrund nach einem evtl. Abriss der Shelter(Stückkosten 400.000€ laut Hochbau KE) nicht möglich ist , bzw. extrem teuer?
- gibt es eine aktuell gültige verbindliche amtliche Erschließung des geplanten Gewerbegebietes?
- ist die Frage der möglichen Altlasten geklärt (der südliche Bereich ist ein „wirtschaftlich totes Gelände“)?
- sollte der FH endgültig scheitern wären nur die „blauen Flächen“ (Beteiligungsgesellschaft I ) sowie die grauen im Norden verwertbar sein?
- Ist es richtig das der FH vor ca. 10 Jahren in etwa 1,50 €/qm bezahlt hat? .Was kostet für uns der qm jetzt?
- Wer garantiert das, das erwirtschaftet Geld wird nicht verwendet um z.B dem DumpingFlieger Rayn Air zu stützen am FH zu verbleiben bzw. um Nachtflüge zu erwirken?
- Die Gewinne aus dem Verkauf der Grundstücke werden wofür verwendet und wer haftet für dessen korrekte Verwendung?
- Die Bilanzen des Flughafens von 2013 weisen bereits auf große finanzielle Probleme hin, wie interpretieren unsere beratenden Fachleute die Zahlen 2015 und mit welcher Prognose bis 2020?
- Warum interessiert sich wenn die Grundstück attraktiv sind kein privater Investor bzw. eine private Verwertungsgesellschaft
- Stimmt es das die Gemeinde Ungerhausen Gewerbeboden für um die 30€ veräußert als FH Nachbargemeinde.
- Ist die Gemeinde Ungerhausen ein Konkurrent im Wettbewerb und welche Nachteile hat er im direkten Vergleich.
- Der Flughafen ist Altlasten-Verdachtsfläche ist dies richtig und welchen Sanierungsplan hat die Käufergemeinschaft(Handlungsstörer /Zustandsstörer)? Es handelt sich um das biologisch nicht abbaubare PFT (polyfluorierte Tenside). Dieses kommt von Feuerlöschschäumen die in der Luftfahrt verwendet wurden. Das Trinkwasser in Ungerhausen weist steigende Belastungen auf. Einzelne Proben auf dem Airport erbrachten Werte die mehr als 20-mal so hoch waren wie die Schwellwerte (Vorsorgewerte).
- Wie viel WK 2 Blindgänger werden noch vermutet?
- https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Memmingen#Fliegerhorst_Memmingerberg_1935.E2.80.931945
ab 1936 war das Kampfgeschwader Edelweiß51 am FH MM .
- Welche Werte zu den Kettenkohlenwasserstoffe liegen vor?
- Stimmt es das bei Bauarbeiten auf dem Airport ab 1000 m2 nach Genehmigungsbescheid vorher zur Genehmigung bei den für Altlasten zuständigen Stellen im Landratsamt und bei Wasserwirtschaftsamt ein Gutachten vorzulegen ist?
- existiert eine Erschließung, da der Airport 2005 die bisherige Erschließungsstraße überbaut hat?
- Wer könnte eine solche Straße bauen und ist dort erkennbar dass es möglich ist?
- Gibt dazu schon ein Planfeststellungsverfahren(Zufahrtsstraße)?
- Erkennbare Tendenzen ob verkaufswillige Grundstücksbesitzer für die Straße vorhanden sind?
- Welcher Trägerform wird die Straße haben Lkr/Kommunale –Gemeinde Str.
- Stimmt es das durch die Versiegelung der zusätzlichen Flächen u.a. durch Neubauten zusätzlichen Kosten der Oberflächen-Entwässerung entsteht? Für die Oberflächen-Entwässerung hat der Airport im April die Genehmigung erhalten. Wie sieht diese aus. ((Die Kosten der Entwässerung belaufen sich nach einer Planung des Allgäu Airport (Preisstand 2009) auf 7,5 Mio Euro (ermittelt durch die Büros Inguitis und Franke Consult). Pro m2 sind dies somit Kosten von 5 Euro.))
- Wer trägt die Kosten der Entwässerung Eigentümer oder Käufer?
- Stimmt es das die Gemeinde Ungerhausen gerichtlich dagegen vorgeht, da sie eine Überflutungsgefahr durch den Vorfluter Schmittenbach sieht?
- Wie bewerten unsere Fachleute den Rechtsstreit?
- Wie viel Prozent an der „neuen Gesellschaft „werden wir besitzen mit welchen Zielen und welcher Satzung wird dort dann gearbeitet.
- Wenn Flächen mit Flugrechten belegt sind, welche Folgen hat das im Sinne Verkäufer/Käufer
- Kann das verbriefte Flugrecht einfach und unbürokratisch gelöscht werden
- Inwieweit dürfen Wir dann das Gelände überplanen s.o.
- Es gibt einen Planfeststellungsbeschluss wie sehen Sie den Konflikte mit APRON 5
- Könnten aufgrund Apron 5 Rechtstreitigkeiten entstehen? Welche Qualität werden diese haben und wie bewerten Sie den Erfolg bei einer Klage zugunsten des Klägers?
- Wir bitten um Offenlegung der Quelle/Dokuments das die BIMA die Sanierungskosten der Altlasten trägt
- Wir bitten um Darstellung wer wie viel % /in € Wert am Flughafen beteiligt ist. Insbesondere die Landkreis-Beteiligung/Konstrukt
- Es finden innerdeutsche Flüge nur mit Zwischenlandung eines Flugzeugs von FDH kommend statt. Ansonsten sind nur Billigflieger unterwegs, die unsere Subventionen nach Ungarn und Irland transportieren. Der Allgäu Airport macht einen Umsatz/Fluggast von knapp unter 8 Euro, FDH hat knapp 20 Euro und Innsbruck 35. Grund sind die absoluten Dumpinggebühren mit denen man die Fluglinien an den Platz lockt. Nun soll ein Teil der Parkplätze und die modernisierten Gebäude an die Kommunen verkauft werden. Hieraus erzielt der Airport sog. Non-Aviation-Umsätze, die etwa 3 Euro von den 8 Euro ausmachen. D.h. er schneidet sich eines seiner beiden Beine ab.
Wir bitten um Gutachten zur Altlastensituation-Wasserproblematik ganzheitlich, Juristische Darstellung Rechtsstreit z.B. Ungerhausen, Gutachten Shelter /Betonflächen ……